Boiwen & Company Ltd. & Co. KG begleitet mittelständische Unternehmen, Gesellschafter und Führungskräfte bei unternehmerischen Entscheidungs-, Struktur- und Entwicklungsfragen. Ein Teil unserer Beratungsleistungen kann im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) staatlich bezuschusst werden.
BAFA Beratung – Geförderte Unternehmensberatung für den Mittelstand
Struktur, Klarheit und Entscheidungsfähigkeit – mit staatlicher Förderung
Boiwen & Company ist als Beratungsunternehmen beim BAFA gelistet und erfüllt die formalen Voraussetzungen zur Durchführung förderfähiger Beratungen. Abhängig von Sitz und Struktur des Unternehmens kann ein Zuschuss von bis zu 50 % bzw. 80 % der Beratungskosten gewährt werden.
Woran erkennen Sie einen beim BAFA gelisteten Berater?
Ein beim BAFA gelisteter Berater ist kein Gütesiegelträger, sondern ein Unternehmen, das die formalen Zugangsvoraussetzungen des Bundesamtsfür Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für ein konkretes Beratungsprogramm erfüllt. Die BAFA führt keine allgemein zugängliche Beraterdatenbank; maßgeblich ist daher nicht eine öffentliche Darstellung, sondern die formale Hinterlegung der Beraterdaten im jeweiligen Förderantrag und die prüffähige Einhaltung der Förderrichtlinie.
Darstellung ausschließlich zur Einordnung des Förderrahmens.
Ein beim BAFA gelistetes Beratungsunternehmen verfügt über eine BAFA‑Zulassungs‑ bzw. Beraternummer (#228368), die im Förderantrag angegeben wird. Diese Nummer bestätigt, dass die formalen Voraussetzungen für die Teilnahme am Förderprogramm erfüllt sind.
Formale Voraussetzungen für die BAFA‑Listung
Für die Registrierung und Aufrechterhaltung der Listung müssen Beraterinnen, Berater bzw. Beratungsunternehmen unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:
- selbstständige Tätigkeit am Markt
- überwiegender Geschäftszweck in der entgeltlichen Unternehmensberatung (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes)
- fachliche Befähigung für die angebotenen Beratungsleistungen
- persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit
- ein geeignetes Instrument der Qualitätssicherung
- ordnungsgemäße Geschäftsführung zur richtlinienkonformen Durchführung der Beratung
Ein zentrales Dokument der BAFA‑Beratung ist der Beratungsbericht, der den Abschluss jeder geförderten Beratung bildet. Dieser folgt einer vom BAFA vorgegebenen Struktur und enthält eine Analyse der Ausgangssituation sowie umsetzungsorientierte Handlungsempfehlungen für die betriebliche Praxis.
Durchführung der Beratung
Hinweis: Eine BAFA‑geförderte Beratung muss nicht zwingend vor Ort erfolgen. Abhängig von Fragestellung und Rahmenbedingungen kann die Beratung auch digital oder hybrid durchgeführt werden, sofern die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt sind.
Die BAFA Beratung – sachlich eingeordnet
Die BAFA‑Beratungsförderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, externe, unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden konzeptionelle, unternehmensindividuelle Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung, Organisation und strategischen Weiterentwicklung.
Im Mittelpunkt steht nicht operative Umsetzung oder Produktverkauf, sondern die strukturierte Analyse von Entscheidungs‑, Führungs‑ und Organisationsfragen mit nachhaltiger Wirkung für das Unternehmen.
Für welche Unternehmen ist die BAFA Beratung geeignet?
Die Förderung richtet sich insbesondere an:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU‑Definition
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
Sowohl Bestandsunternehmen als auch junge Unternehmen können förderfähig sein. Bei Jungunternehmen sind zusätzliche formale Schritte vorgesehen.
Die BAFA BeBeratungsschwerpunkte bei Boiwen im Rahmen der BAFA Förderung
Boiwen fokussiert auf Beratungsleistungen mit strategischer und struktureller Tiefe. Förderfähig sind insbesondere Beratungen in folgenden Bereichen:
- Unternehmens‑ und Beteiligungsstrukturen
- Governance, Entscheidungs‑ und Führungsmodelle
- Organisations‑ und Prozessarchitekturen
- Strategische Neu‑ und Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen
- Internationalisierung und grenzüberschreitende Aufstellungen
- Klärung komplexer unternehmerischer Fragestellungen auf Gesellschafter‑ und Managementebene
Die Beratung erfolgt neutral, unabhängig und nicht produktgebunden.
Umfang und Höhe der Förderung
- Förderfähige Beratungskosten: bis zu 3.500 € pro Beratung
- Zuschuss:
- 50 % in regulären Förderregionen
- bis zu 80 % in ausgewählten Regionen
- Maximal zwei Beratungen pro Jahr und fünf Beratungen innerhalb der Programmlaufzeit (gemäß aktueller Richtlinie)
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss nach Abschluss der Beratung ausgezahlt.
Ablauf einer BAFA Beratung mit Boiwen
1. Vorgesprächund Einordnung
Klärung der Fragestellung sowie einer grundsätzlichen Förderfähigkeit
2. Antragstellung durch das Unternehmen
Online‑Antrag beim BAFA vor Beginn der Beratung
3. Durchführung der Beratung
Strukturierte Analyse, Diskussion und Aufarbeitung der Inhalte
4. Verwendungsnachweis und Auszahlung
Einreichung der Unterlagen, anschließend Zuschuss durch das BAFA
Boiwen unterstützt bei der ordentlichen Strukturierung des Prozesses, ohne die Rolle des Antragstellers oder der Behörde zu übernehmen.
Warum BAFA Beratung mit Boiwen & Company?
- Tiefgehende Erfahrung in struktur‑ und entscheidungsnaher Unternehmensberatung
- Klarer Fokus auf Mittelstand, Gesellschafter und Management
- Internationale Perspektive (DACH / Asien)
- Sachliche, belastbare Analysen statt Marketing‑ oder Methodenrhetorik
- Prüffeste, dokumentierte Vorgehensweise